Seit 1973 · Geschäfts- und Bankvordrucke, Dienstleistungen

Allgemeine Informationen zu SEPA-Vordrucken

Seit Januar 2008 können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer per SEPA-Überweisung durchgeführt werden. Ab Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.

Es bleibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland jedoch ausreichend Zeit, sich auf diese Neuerungen einzustellen. Denn die Zahlungsdienstleister werden voraussichtlich noch bis 2014, bei Privatkunden eventuell auch bis 2016 die Kontonummer und Bankleitzahl von Verbraucherinnern und Verbrauchern akzeptieren und diese kostenlos in die entsprechende IBAN umwandeln. Auf den BIC kann bei Inlandsüberweisungen voraussichtlich schon ab Februar 2014 verzichtet werden, hingegen bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen erst ab Februar 2016.

Bei einer SEPA-Überweisung macht es keinen Unterschied – weder bei den Entgelten noch bei der Ausführungsfrist – ob eine Euro-Überweisung in ein anderes SEPA-Teilnehmerland, sofern dies zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, oder im Inland getätigt wird. Bei beleglosen Überweisungen, also beispielsweise im Online-Banking, gilt die Vorgabe in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum, dass der Zahlungsempfänger bereits nach einem Bankarbeitstag über den Überweisungsbetrag verfügen kann. Im Falle eines beim Zahlungsdienstleister eingereichten beleghaften Überweisungsträgers verlängert sich die Ausführungsfrist auf maximal zwei Bankarbeitstage.

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (z.B. Britische Pfund oder dänische Kronen) bedarf es weiterhin besonderer Formulare (z.B. einer Auslandsüberweisung) und Abwicklungskonditionen (z.B. Entgelte, Ausführungsfristen).

Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.sepadeutschland.de

SEPA-Vordrucke

Wichtig: SEPA bedeutet nicht, dass deutsche Vordrucke im EU-Ausland genutzt werden können oder dürfen. Jedes EU-Land hat eigene SEPA-Vordrucke. Einzige Ausnahme ist zur Zeit der IPI-Vordruck.

Seit Ende 2010 ist auch der SEPA-Zahlschein zur Verwendung freigegeben. Auch für diesen SEPA-Vordruck gilt, dass ein Einsatz nur in Deutschland erlaubt ist. Der SEPA-Zahlschein kann zum Beispiel für ausländische Firmen interessant sein, die den SEPA-Zahlschein aus dem Ausland an einen deutschen Empfänger senden, damit dieser zum Beispiel eine Rechnung auf ein Konto im EU-Ausland/Schweiz begleicht.

Wichtig: Der SEPA-Zahlschein sollte nicht von deutschen Firmen ins Ausland gesendet werden, damit zum Beispiel Kunden aus dem EU-Ausland/Schweiz auf ein deutsches Konto bezahlen. Inhaber eines Kontos bei einer ausländischen Bank können mit deutschen SEPA-Vordrucken nichts anfangen.

Beispielhaft hier eine aktuelle Abbildungen einer deutschen SEPA-Überweisung ohne Institutseindruck im Vordruckkopf (unmaßstäblich):

SEPA-Aktuell_2013-04-1

Hier eine österreichische SEPA-Überweisung (auf Anfrage lieferbar):

SEPA-Zahlungsanweisung_Österreich

Hier eine belgische SEPA-Überweisung (auf Anfrage lieferbar):

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